Liebe Bürger, wir alle sind nicht nur genervt von den Corona-Maßnahmen. Die Spaltung der Gesellschaft zieht sich durch Familien und Freundeskreise. Viele fühlen sich überfahren von der Dynamik, mit der man uns durch ständig neue Regeln überzieht und in die Impfpflicht treiben will. Doch es regt sich breiter Widerstand. Es gibt endlich sichtbaren Druck auf der Straße, der spürbar die Debatte beeinflusst. Neben juristischen Klagen und Initiativen in den Parlamenten, wo wir leider keine Mehrheiten haben, brauchen wir dringend mehr Schwung in der allgemeinen Debatte.

Lasst uns daher den Druck erhöhen und alle Möglichkeiten auf allen Ebenen ausschöpfen, die wir haben. Ich habe mir dazu Gedanken gemacht und rufe alle Bürger auf, sich zu beteiligen! Lasst uns nun zusammenhalten, setzen wir uns zur Wehr! Das Kommunalverfassungsgesetz in Sachsen-Anhalt sieht sogenannte Einwohneranträge vor. Hier können Bürger mit ihrer Unterschrift bestimmte Themen auf die Tagesordnung des Stadtrates oder Kreistages setzen.

Der Bundestag hat am 10.12.2021 u.a. eine Änderung des Infektionsschutzgesetz (§ 20a IfSG) beschlossen. Daraus ergibt sich faktisch eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für das betroffene Personal (z.B. in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und -diensten, aber auch Rettungsdienste). Die betroffenen Einrichtungen müssen diejenigen Mitarbeiter, die bis zum Ablauf des 15.03.2022 keinen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation vorlegen, beim Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt kann dann im Rahmen der Infektionsschutzkontrolle ab dem 16.03.2022 Tätigkeits- bzw. Aufenthaltsverbote aussprechen.

Und da kommen wir ins Spiel! Die Gesundheitsämter in Sachsen-Anhalt sind bei den Landkreisen und kreisfreien Städten (Dessau, Magdeburg, Halle) angesiedelt. Die Gesundheitsämter müssen im Rahmen ihrer übertragenen Aufgaben das Infektionsschutzgesetz umsetzen, jedoch haben sie Ermessensspielraum und genau da setzen wir an! Lasst uns gemeinsam die Landräte und Oberbürgermeister auffordern, die Verhängung behördlicher Beschäftigungsverbote auszusetzen, damit niemand seine Arbeit verliert, nur weil er sich nicht impfen lassen möchte!

Dazu ein Hinweis an die Betroffenen in den Gesundheitseinrichtungen. Meldet euch beim Arbeitsamt und bleibt gegenüber euren Arbeitgebern standhaft. Es besteht rechtlich keine Impfpflicht für euch! Wenn ihr z.B. selbständige Physiotherapeuten seid oder einfach nur Beschäftigte, dann meldet euch auch zwingend beim Gesundheitsamt, welches für euch zuständig ist. Achtung!

Anhalt-Bitterfeld hat aufgrund des Hacker-Angriffs eine Neue Mail-Adresse: amt53@landkreis.digital

Dort könnt ihr anzeigen, dass ihr euch (vielleicht auch aus welchen Gründen) nicht impfen lassen werdet und dass dies zu einer Verringerung der Versorgung im Gesundheitsbereich führt. Die Behörden sollten bereits jetzt damit konfrontiert werden und das hat (hoffentlich) Einfluss auf die Ausübung der Ermessensentscheidung, denn wenn es viele sind, wird es nicht durchsetzbar sein und die Ämter sollten dann besser keine Betätigungsverbote aussprechen.

Gleichzeitig fordern wir mit den Einwohneranträgen vor Ort (in den Landkreisen) dazu auf, dass die Landräte und OBs die Entscheidungen aussetzen bis geklärt ist: a) dass eine Unterversorgung ausgeschlossen werden kann, b) ob bestimmte Antikörper-Titer anerkannt werden (weil Viele immun sind durch Genesung) und c) der aktuelle Stand der Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Impfstoffe gegen die vorherrschenden Virusvarianten in die Ermessensentscheidung einbezogen wurde.

Die Einwohneranträge führen gleichzeitig dazu, dass sich alle Kreistage und die Stadträte (HAL, MD, DE) damit beschäftigen müssen! Wir fordern dazu, dass diese Gremien sich gegen eine allgemeine Impfpflicht aussprechen sollen. Wir wollen, dass sich endlich alle bekennen, denn so wie die Gesellschaft derzeit gespalten ist, so sind es auch Fraktionen in den Gremien. Es wird Zeit, Farbe zu bekennen, so wie all die vielen Spaziergänger!

Ob die Einwohneranträge wegen juristischer Winkelzüge am Ende formell zulässig sind, wird sich zeigen, da man wahrscheinlich mit übertragenen Wirkungskreis argumentieren wird. So oder so werden sie aber, bei Erreichung des Quorum, als Punkt auf der Tagesordnung stehen und damit ist das Thema gesetzt! Die Landräte können Einfluss nehmen auf die Ermessensentscheidungen und natürlich dürfen das Bürger und Kreistage auch einfordern! Das tun wir! Es ist unsere Chance den Protest noch sichtbarer zu machen.

Ihr braucht in jedem Landkreis/kreisfreie Stadt nur bis zu drei Personen (einer reicht), die als Vertretungsberechtigte fungieren. Diese dürfen dann im Gremium auch dazu sprechen! In Anhalt-Bitterfeld haben wir dies bereits und starten am 10. Januar mit der Sammlung von Unterschriften!

Lasst uns beginnen! Wir müssen alles versuchen!

Wichtig: Jeder ab 14 Jahren darf unterzeichnen! Füllt bitte die Zettel vollständig – wie vorgegeben aus, damit die Unterschriften auch zählen. Die Formulare stehen >>>HIER<<< bereit.

Die ausgefüllten Formulare könnt ihr unseren Büros in Zerbst (Fritz-Brandt-Straße 14) in Köthen (Hallesche Straße 62) oder in Wolfen (Leipziger Straße 62) abgeben. In Bitterfeld zudem auch im Ladengeschäft „Unlimeted“ in der Burgstraße. In Raguhn auf dem Markt 12 bei „Finanz Dorn“.

Anbei erhaltet ihr noch ein paar Hinweise für Betroffene in Gesundheitseinrichtungen. Einfach >>>> HIER klicken.

>>>> HIER finden Sie eine rechtliche Betrachtung für Betroffene in Gesundheitsberufen.