Im Rahmen einer Dringlichen Anfrage der AfD-Fraktion an die Landesregierung von Sachsen-Anhalt werden die #Förderpraxis sowie die Einhaltung der Förderbedingungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ kritisch hinterfragt.
Im Jahr 2025 bestehen in Sachsen-Anhalt 23 sogenannte Partnerschaften für #Demokratie. Diese werden im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ jeweils mit bis zu 140.000 Euro Bundesmitteln gefördert und durch das Land Sachsen-Anhalt mit weiteren 8.750 Euro kofinanziert. Mit Beginn der dritten Förderperiode zum 01.01.2025 trat eine im November 2024 geänderte Bundesrichtlinie in Kraft, die unter anderem die Möglichkeit einer Pauschalförderung für Einzelprojekte vorsieht.
Diese Praxis bedeutet faktisch, dass für zahlreiche Einzelprojekte kein detaillierter #Verwendungsnachweis mehr erbracht werden muss. Während in den Kommunen selbst bei vergleichsweise geringen sogenannten Brauchtumsmitteln eine detaillierte Abrechnungspflicht gilt, wird beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mit erheblichen Summen gearbeitet, ohne dass eine konkrete projektbezogene Nachweisführung erforderlich ist. Diese #Ungleichbehandlung sorgt bei Kommunalpolitikern und Akteuren der Vereinslandschaft für große Verwunderung – und für berechtigte Kritik.
Daniel Roi, Abgeordneter der AfD-Landtagsfraktion und Einreicher der Dringlichen Anfrage, kommentiert dazu: „Ich halte diese Form der Pauschalförderung für skandalös. Wo öffentliche Mittel in erheblicher Höhe fließen, muss #Transparenz oberstes Gebot sein. Eine Förderpraxis, die auf detaillierte Nachweise verzichtet, lädt förmlich zu #Missbrauch ein. Insbesondere besteht die Gefahr, dass #Fördermittel parteipolitisch instrumentalisiert und gegen politische Mitbewerber – insbesondere gegen die #AfD – eingesetzt werden. Eine solche Praxis würde das #Neutralitätsgebot des Staates verletzen.“
Hinzu kommt eine weitere problematische Entwicklung: In einem Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.12.2025 wird klargestellt, dass die Förderung unter der Bedingung gewährt wird, dass das jeweils zuständige Organ der kommunalen Selbstverwaltung oder ein beschlussfassender Ausschuss mit der Durchführung der Partnerschaft für Demokratie befasst wurde und hierzu ein formaler Beschluss vorliegt. Dieser Beschluss ist gegenüber der Regiestelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) durch Protokollauszug oder eidesstattliche Versicherung nachzuweisen.
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen ist dieser Aufforderung auf Wirken der AfD-Fraktion nachweislich erst am 21.01.2026 durch einen Stadtratsbeschluss nachgekommen.
Roi gibt zu bedenken: „Es steht der Verdacht im Raum, dass bislang kaum eine der betroffenen Kommunen in Sachsen-Anhalt einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Sollte sich dies bestätigen, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Mittelbewilligung und -ausreichung erfolgt ist und ob die #Fördervoraussetzungen tatsächlich flächendeckend eingehalten wurden. Und es stellt sich auch die Frage, ob und warum demokratische Gremien systematisch ausgelassen werden.
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