Wissenschaftliche Grundlage der 3-G bzw. 2-G-Regel durch Antikörpertests

Vorbemerkung des Fragestellers:

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff kritisierte am 20. Juli 2021 in der Mitteldeutschen Zeitung pauschal alle Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen. Er machte sie für den Handlungsbedarf in Schulen hinsichtlich von Raumluftfiltern verantwortlich und kritisierte in dem Zusammenhang den Unwillen jener Menschen, die sich von ihrer körperlichen Verfassung her impfen lassen könnten, das aber nicht täten. Darüber hinaus hat der Ministerpräsident der Wirtschaft geraten, ab Herbst nur noch Geimpften und Genesenen Eintritt zu gewähren.

Der Fragesteller hatte bereits das Gesundheitsministerium angeschrieben, um auf die völlig unwissenschaftliche Praxis hinsichtlich des Umgangs mit Genesenen hinzuweisen, da zahlreiche Menschen ihren Status als Genesene mangels positiven PCR-Test nicht nachweisen können. Darüber hinaus stellt sich die Frage für als genesen geltende Personen, ob eine Impfung nach 6 Monaten nötig ist, wenn nachweisbar Antikörper vorhanden sind. Bereits die erste sogenannte Heinsberg-Studie von Prof. Streeck brachte als Erkenntnis eine Dunkelziffer mit Faktor fünf hervor! Die Zahl der Menschen, die Antikörper im Blut hatten war also fünfmal so hoch, wie jene, die offiziell infiziert waren. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld gab Anfang des Jahres 2021 unter Verweis auf Studien eine Dunkelziffer mit Faktor zwischen drei und sechs an. Bevor der Einsatz der Massen-Schnelltests Anfang 2021 startete, waren demnach bereits Millionen Deutsche, ohne es zu merken, infiziert gewesen und hatten auch Antikörper gebildet. Der Bedarf an Impfungen wäre also schon Anfang 2021 viel geringer gewesen, wenn man diese Menschen wissenschaftlich fundiert, unter Einbeziehung von Antikörpertests, entsprechend berücksichtigt hätte. Kostenmäßig wären flächendeckende Antikörpertests mittels Blutuntersuchung überschaubar gewesen, wenn man vergleicht, was die Massen-Schnelltests gekostet haben.

Nunmehr werden viele Bürger mit der dritten Impfung konfrontiert und wieder stellt sich die Frage, ob dies (bei allen Personen) notwendig ist. Dem Fragesteller liegt zudem eine Dokumentation vor, aus der hervorgeht, dass einer Lehrerin in Sachsen-Anhalt von einem Impfarzt die Impfung verweigert wurde, da sie (aufgrund einer nicht bemerkten Infektion, verifiziert durch einen Antikörpertest des Blutes) eine hohe Zahl an Antikörpern im Blut hat. Diese Frau muss sich nun, wie viele andere Genesene, den sich anbahnenden politisch beschlossenen Einschränkungen unterwerfen. Eine wissenschaftliche Grundlage für dieses Vorgehen der Regierung ist nicht ersichtlich.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wer hat die 6-Monatefrist für Genesene nach einem positiven PCR-Test festgelegt?
  1. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurde die 6-Monatefrist für Genesene festgelegt?
  1. Wann soll die 6-Monatefrist für Genesene wissenschaftlich untersucht und ggf. angepasst werden?
  1. Welchen Sinn sieht die Landesregierung darin, genesenen Personen, die mit einem serologischen Befund auch sechs Monate nach der Infektion Antikörper nachweisen, den Status als Genesene abzuerkennen?
  1. Warum werden Menschen, die mit einem serologischen Befund nachweisen, dass sie neutralisierende Antikörper haben, nicht mindestens auch 6 Monate (nach Laborbefund) als Genesene eingestuft?
  1. Setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass zukünftig Menschen, die mit einem serologischen Befund neutralisierende Antikörper nachweisen, (wenigstens für eine bestimmte Zeit) als genesen gelten und sozusagen der Befund als Zertifikat anerkannt wird?
  1. Ist es gerecht und verfassungskonform, wenn einer impfwilligen Person durch einen Impfarzt aufgrund einer hohen Zahl nachgewiesener Antikörper, die Impfung verweigert wird und diese dann folglich nun Restriktionen und Einschränkungen hinnehmen muss?
  1. Ist es gerecht, wissenschaftlich sinnvoll und verfassungskonform, dass Personen, die nach vollständiger Impfung über keine Antikörper verfügen (festgestellt durch Blut-Antikörpertest), nunmehr politisch verordnet mehr Rechte haben sollen, als Menschen, die nachweislich genesen sind und neutralisierende Antikörper nachweisen können?
  1. Welchen (medizinischen) Sinn macht es, dass Personen, die auch 6 Monate nach ihrer Infektion neutralisierende Antikörper aufweisen, sich impfen lassen müssen, um keine Einschränkungen hinnehmen zu müssen?
  1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung für Sachsen-Anhalt vor, wie viel Prozent der vollständig Geimpften in Sachsen-Anhalt immun gegen Covid-19 sind und nachweislich Antikörper gebildet haben? Bitte konkrete Daten und Studien angeben.
  1. Wie hoch ist das Risiko der Infektionssterblichkeit bei Covid-19 bei Personen unter 70 Jahren in Sachsen-Anhalt?
  1. Wie hoch ist das Risiko der Infektionssterblichkeit bei Covid-19 bei Personen unter 60 Jahren in Sachsen-Anhalt?
  1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, ob eine Impfung bei vorhandenen Antikörpern, die infolge einer vorherigen Infektion gebildet wurden, zu besonderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann?
  1. Sollten sich nun alle über 80-Jährigen (und später auch andere), die bereits zweifach geimpft wurden, pauschal ein drittes Mal impfen lassen oder wäre nicht eine vorherige Feststellung der Antikörper als Entscheidungsgrundlage sinnvoll?
  1. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass Blutuntersuchungen auf neutralisierende Antikörper zur Kassenleistung werden?
  1. Wie soll ab dem Zeitpunkt, an dem Tests für Ungeimpfte kostenpflichtig werden, mit Menschen umgegangen werden, die sich aufgrund vorhandener neutralisierender Antikörper, nicht impfen lassen wollen oder, wie in der Vorbemerkung erwähnt nicht impfen lassen dürfen?
  1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuellen Vorgänge in Island und Israel hinsichtlich einer wegfallenden Testpflicht für Geimpfte?